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Alles, was uns lieb und teuer ist

2021 wurde das Kulturgüterschutzinventar bereits seiner vierten Revision unterzogen. Der Bundesrat bewilligte es in seiner Sitzung vom 13. Oktober. Das Inventar listet alle Kulturgüter von nationaler oder regionaler Bedeutung auf, für welche es Schutzmassnahmen vor Gefahren bei bewaffneten Konflikten, Katastrophen und Notlagen zu planen gilt. Auf die nationale Liste haben es rund 100 Thurgauer Einträge von nationaler Bedeutung geschafft. Von regionaler Bedeutung sind mehr als 750 Objekte. Seit dem 1.1.2020 besteht im Thurgau die Fachstelle Kulturgüterschutz, welche die Schutzmassnahmen koordiniert.


Nicht nur die Sammlungen, auch einige Museumsgebäude stehen unter Kulturgüterschutz.

Viele Institutionen wurden involviert, um das Inventar auf den neuesten Stand zu bringen. Neben den Thurgauer Museen waren das beispielsweise das Staatsarchiv, das Kulturamt, das Amt für Archäologie und nicht zuletzt das Amt für Denkmalpflege. Gemeinsam trugen sie die Vorschlagsliste zusammen. Bei Kulturgütern von nationaler Bedeutung entscheidet eine eidgenössische Kommission, diejenigen von regionaler Bedeutung werden 1:1 aus der Vorschlagsliste übernommen.

Nicht nur Kunstgegenstände und Gebäude
Die Definition, was ein Kulturgut ist, hat sich über die Jahrzehnte stark gewandelt. Waren früher ausschliesslich Werke der Bildenden Kunst und ausgewählte Bauten als Kulturgüter angesehen worden, bewertete man später neben archäologischen Fundstätten auch ganze Häuserensembles und Stadtteile als Kulturgut. So steht beispielsweise die Hafenanlage in Romanshorn im Inventar.

Unter dem weiter gefassten Begriff des Kulturerbes sind heute sogar Bräuche, Filme und literarische Werke anerkannt, selbst historisch wertvolle Fahrzeuge oder gar Esswaren, die für eine Region typisch sind. Natürlich sind gerade solche Kulturgüter schwer bis gar nicht zu schützen und schaffen es daher auch (noch) nicht ins, auch völkerrechtlich verbindliche Kulturgüterschutzinventar.

Was die kantonalen Museen betrifft, stehen deren Sammlungen auf der nationalen Inventarliste und darüber hinaus auch deren Lokalitäten: die Kartause Ittingen sowie die Schlösser in Frauenfeld und Arenenberg.

Koordinierter Schutz
Für den Schutz der Kulturgüter ist der jeweilige Eigentümer, die Eigentümerin verantwortlich. Im Kanton Thurgau besteht seit Anfang 2020 mit der Fachstelle Kulturgüterschutz eine Institution, welche die Schutzmassnahmen koordiniert, damit im Notfall schnell und kompetent gehandelt wird. Die Fachstelle unterstützt die Eigentümerschaft bei der Notfallplanung und präventiven Massnahmen, bildet die Schnittstelle zu Experten, Feuerwehr und Zivilschutz.

Ein schwieriger Entscheid speziell für Museen ist das Erstellen einer Prioritätenliste. Da nicht einzelne Objekte, sondern ganze Sammlungen im Inventar stehen, liegt es an den Verantwortlichen, festzulegen, was unter Zeitdruck als Erstes gerettet werden und was hintanstehen muss. Auch das Einbeziehen der Besitzerinnen und Besitzer von Leihgaben ist zu beachten. Auch wenn die Stücke im Museum stehen, die Verantwortung für den Schutz der Kulturgüter liegt stets bei der Eigentümerschaft.

Hier geht es zum Kulturgüterschutzinventar.
Die Kulturgüter sind auch auf der Geoinformationsplattform ThurGIS markiert.